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Polizeinews
19.10.2024

Rechtsextremist in Kreuzlingen verhaftet

Martin Sellner wurde gleich nach dem Grenzübertritt festgenommen. Bild: Keystone-SDA
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist heute trotz Einreisesperre in die Schweiz eingereist. Die Kantonspolizei Thurgau nahm ihn vorübergehend fest und brachte ihn auf einen Polizeiposten.

Sellner überschritt bei Konstanz die Grenze zur Schweiz und wurde unmittelbar danach von der Kantonspolizei Thurgau abgeführt, wie auf einem von Sellner am Samstagvormittag live gestreamten Video zu sehen war.

Die Kantonspolizei Thurgau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, eine 35-jährige Person angehalten und für weitere Abklärung mitgenommen zu haben.

Fedpol erteilte Einreiseverbot

Der 35-Jährige wollte am Samstagabend im Kanton Zürich einen Vortrag halten. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erteilte ihm deshalb am 11. Oktober ein Einreiseverbot bis zum 27. Oktober. Organisator der Veranstaltung ist die ebenfalls rechtsextreme Schweizer Gruppierung «Junge Tat».

Mit Buch für Aufruhr gesorgt

Der österreichische Rechtsextremist erregte dieses Jahr mit seinem Buch «Remigration – ein Vorschlag» grosse Aufmerksamkeit. Darin fordert er die Ausweisung zahlreicher Menschen mit ausländischen Wurzeln aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Im Visier hat er dabei nicht nur kriminelle Ausländer, sondern auch «nicht assimilierte Staatsbürger».

Auch Deutsche Behörden haben Einreisesperre verhängt

Ähnlich wie zuletzt das Schweizer Fedpol verhängten auch die zuständigen deutschen Behörden eine Einreisesperre gegen Sellner. Sellner wehrte sich jedoch gerichtlich gegen die im März verhängte Einreisesperre. Ein Gericht entschied im Juni, dass die Einreisesperre bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache nicht vollzogen werden darf.

Gegen die Einreisesperre in die Schweiz hat Sellner ebenfalls juristische Schritte angekündigt. Gemäss der vom Fedpol publizierten Verfügung hat eine Beschwerde dagegen jedoch keine aufschiebende Wirkung. Bei Verstoss droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

SDA / Kreuzlingen24