Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Sind Ihnen Schwachstellen in einem Vertrag aufgefallen? Bringen Sie mehr in Erfahrung über Firmengründungen. Schreiben Sie Ihre Frage bitte an redaktion@kreuzlingen24.ch. Wirtschaftsjurist Enzo Schrembs von Schrembs Solutions AG berät Sie gerne.
Beratung in Rechtsfragen

Frage: Weil ich etwas Neues in Aussicht habe und auch mein Geschäft zu wenig Umsatz bringt, möchte ich frühzeitig den Vertrag als Franchiseunternehmerin kündigen. Ist das möglich und wie kann ich mich korrekt auf ein Gespräch mit dem Investor vorbereiten?
Enzo Schrembs: Ob ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist, hängt aber von den Vertragsbedingungen ab. Sie sollten prüfen, ob eine Kündigungsoption, eine Aufhebungsvereinbarung oder ein Verkauf beziehungsweise eine Abtretung an einen Nachfolger möglich ist. Je nach vertraglichen Vereinbarung und Vertragsgestaltung könnte auch ein Erfüllungsfehler geltend gemacht werden, wenn die versprochenen Leistungen des Lizenzgebers nicht erfüllt worden sind. Eventuell könnte der vorzeitige Ausstieg mit einer Vertrags- oder Konventionalstrafe verbunden sein. Am besten lassen Sie von einem Juristen die verschiedenen Optionen bewerten, um sicher zu gehen, dass Sie von allen Risiken und Chancen Kenntnis genommen haben.
Für das Gespräch mit dem Investor sollte Sie eine sachliche Begründung für den Ausstieg liefern, mögliche Lösungen vorschlagen (z. B. Nachfolger, Auflösungsvereinbarung), den Vertrag genau kennen und ihre finanziellen Zahlen vorbereiten.
Frage: Ich wurde gekündigt. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung oder eine Abgangsentschädigung?
Enzo Schrembs: Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Arbeitgeber gemäss Art. 339b Abs. 1 OR nur eine Abgangsentschädigung zu leisten, wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, nach mindestens 20 Dienstjahren endet.