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Kreuzlingen
21.04.2025
21.04.2025 16:55 Uhr

Zurück zu Tempo 50 auf der Bergstrasse gefordert

Es gilt Tempo 30 auf der Bergstrasse in Kreuzlingen. Bild: Manuela Olgiati
Der Verkehr stockt und ist lähmend langsam unter dem neuen Regime Tempo 30 an der Bergstrasse. Gemeinderat Georg Schulthess, Aufrecht Schweiz fordert in einer Motion an den Stadtrat Kreuzlingen eine Rückkehr zu Tempo 50.

Die Bergstrasse ist als Kantonsstrasse, eine sogenannt verkehrsorientierte Strasse. Diese muss per Gesetz mit Tempo 50 befahren werden können, erklärt Gemeinderat Georg Schulthess in seiner Motion an den Kreuzlinger Stadtrat. Um seine autofeindliche Agenda umzusetzen habe der Stadtrat sich des «Feigenblattes» Lärmschutz bedient, erklärt Schulthess.

Tempolimits sind seit jeher ein emotional diskutiertes Thema in der Schweiz. 

 

Auf der Bergstrasse fahren Autofahrer Tempo 30 ins Stadtzentrum von Kreuzlingen. Bild: Manuela Olgiati

Lärm mit Tempo 30 bekämpfen - wirksam?

Die Bergstrasse ist als verkehrsorientierte Strasse eingestuft. Verkehrsorientierte Strassen haben Tempolimit 50 km/h schreibt Schulthess. Demnach sei Tempo 30 auf der Bergstrasse nicht gesetzeskonform. Der Kanton und die Stadt Kreuzlingen hätten die Bevölkerung mit Tempo 30 «überrumpelt» und den Lärmschutz vorgeschoben, so die Argumentation in der Motion. In den Medien sei eine breite Zustimmung suggeriert worden, erklärt Schulthess weiter. Er habe hingegen verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten, die ein anderes Bild zeichnen. Diese Argumente nimmt er in seiner Motion auf.

«Regierungsrat Dominik Diezi soll unsere Verkehrsprobleme lösen, uns keine immer neuen Kapazitätseinschränkungen überstülpen», argumentiert Gemeinderat Georg Schulthess weiter.  Der Verkehrsfluss ist mit Tempo 30 gestört. Zwei Stufen höher im Bundesparlament in Bern forderte der Ständerat am 16. Dezember 2021 in einer Motion die «Hierarchie des Strassennetzes», auch die Funktionen der Strassen innerorts und ausserorts zu respektieren. Dies betreffe ebenso Tempobeschränkungen. Gefordert wurde, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelte. Auf Nebenstrassen wäre dann Tempo 30 möglich, wenn dies die lokalen Behörden so wünschten.

Lärmsituation prüfen könnte Lösungen bringen

Deshalb seine Bitte an den Stadtrat, die Lärmsituation durch eine unabhängige Instanz prüfen zu lassen. Auch ein Vergleich mit der Verordnung über die Lärmschutz- und Abgasschutzmassnahmen an Strassen (ASV) sei angebracht. Dazu brauche es verschiedene Lärmmessungen.

Gemeinderat Georg Schulthess macht deutlich, dass die Gemeinde Kreuzlingen nachweisen sollte, dass eine übermässige Lärmbelastung vorliege. Es sei ein Beweis dafür notwendig, dass an der Bergstrasse keine leisen Strassenbeläge umsetzbar sind. Sollten diese Massnahmen nicht möglich sein, wäre für den Motionär eine weitere Lösung denkbar - eine Übernahme der Kantonsstrasse ins Gemeindestrassennetz mit Tempo 50. Gemeinderat Georg Schulthess fordert ein Mitspracherecht der Bevölkerung bei solchen Entscheiden.

 

Die Bergstrasse in Kreuzlingen. Bild: Manuela Olgiati
Manuela Olgiati