Während die Bundesverfassung die Förderung des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum fordert, verlangt der Kanton Thurgau als einziger Kanton nebst Genf nach wie vor eine Sondersteuer auf Liegenschaften, die nebst der Vermögenssteuer fällig wird. Mit der Abschaffung der Liegenschaftensteuer vereinfachen und aktualisieren wir das Steuersystem und heben die nicht zu rechtfertigende doppelte Besteuerung des Wohneigentums auf. Mit der späten Inkraftsetzung auf den 01.01.2029 stellen wir sicher, dass Kanton und Gemeinden genügend Vorlauf und Planungssicherheit haben. Der Ausfall beträgt nur gerade 1 Prozent der Steuereinnahmen von Kanton und Gemeinden und ist damit verkraftbar. Die zahlreichen Meldungen über massiv bessere Rechnungsergebnisse, zuletzt in der Stadt Kreuzlingen und den Schulen Frauenfeld, haben das belegt. Darum Ja zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer!
Gemeinsam schaffen wir eine Steuer ab

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Kantonsrat Thomas Leu plädiert für ein Ja, zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer. Damit kann das Steuersystem vereinfacht und aktualisiert werden.