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Kreuzlingen
09.05.2025

Umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten in Kreuzlingen

(Symbolbild) Bild: Archiv
Neben Banküberweisung, Bar- und Kartenzahlung ist in der Stadtverwaltung auch TWINT als Zahlmittel möglich. Im Fokus der Motion von Gemeinderat Georg Schulthess (Aufrecht Schweiz) an den Stadtrat ging es um künftige Möglichkeiten der Barzahlung in städtischen Einrichtungen. Nach engagierter Diskussion erklärte das Gemeindeparlament am Donnerstagabend die Vorlage knapp als nicht erheblich.

Mit der "Gewährleistung von Bargeldzahlungen in Einrichtungen der Stadt Kreuzlingen" hatte Gemeinderat Georg Schulthess, Aufrecht Schweiz, am 5. September 2024 seine Motion an den Stadtrat eingereicht. Im Fokus stand die Stärkung von Bargeld, indem die Möglichkeit der Barzahlung in städtischen Einrichtungen auch künftig gewährleistet werden. Schulthess betonte, dafür notwendige gesetzliche Grundlagen zu schaffen. In seiner Begründung legte er dar, dass das Bezahlen mit Bargeld gegenüber anderen Zahlungsmitteln keine Einschränkung erfahren dürfe und nicht zur Benachteiligung des Bezahlers führen soll. Der Motionär verlangte, dass der Stadtrat sicherstelle, dass Zahlungen mit Bargeld angenommen werden können und diese gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht schlechter gestellt sind. Als Ausnahme seien für hohe Transaktionsvolumen oder Bargeldzahlungen definierte Obergrenzen oder anderweitige Regelungen zu treffen.

Zustimmung durch den Gemeinderat

Gemeinderat Alexander Salzmann (FDP) unterstützte das Begehren des Motionärs und erklärte, dass Schulthess verhindern wolle, dass Banknoten und Münzen beim Austausch mit der Stadt nicht mehr gelten sollen. Als Beispiele nannte Salzmann Zahlungen von Gebühren, Eintritten ins Bad Hörnli oder Egelsee, auch der Eintritt in die Bodenseearena soll gleiche Zahlmöglichkeiten beinhalten. Letzten Endes gehe es darum, dass der Motionär eine Abschaffung von Bargeld nur mit der Zustimmung des Gemeinderates möglich machen wollte und somit die Kompetenzen des Stadtrates verlagert wären - von Stadtrat zu Gemeinderat. Gemeinderat Thomas Pleuler (Mitte) unterstützte die Motion ebenfalls, es sei schützenswert, mit Bargeld zu bezahlen. Pleuler berief sich auf das geltende Bundesrecht für eine Annahmepflicht durch die öffentliche Hand.

In seiner Beantwortung anerkennt der Stadtrat die wichtige Funktion des Bargeldes für Wirtschaft und Gesellschaft. Insofern werden Bargeldzahlungen bei der Stadtverwaltung Kreuzlingen auch in Zukunft möglich sein, hiess es in der schriftlichen Begründung. Davon ausgenommen sei der Steuerbereich aufgrund von Sicherheit, Effizienz, Infrastruktur und Betragshöhe. Zudem würden regelmässig die Richtigkeit und Zweckmässigkeit der zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten von der Revisionsgesellschaft, der Revisionsgruppe Finanz- und Rechnungskommission sowie der Abteilung Finanzen überprüft. Schliesslich fiel die Abstimmung im Gemeinderat knapp aus. Die Mehrheit folgte dann doch der Empfehlung des Stadtrates und hiess die Motion mit 20 Nein- zu 16 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen als nicht erheblich.

Manuela Olgiati