Die Parolen fasste Aufrecht Thurgau für die Vorlage zum Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz), ein Nein. Aufrecht Thurgau befürchtet durch eine Annahme einen weiteren Ausbau der Überwachung sowie Einschränkungen der Bürgerinnen- und Bürger durch verpflichtendes Vorweisen einer elektronischen Identität, beispielsweise bei Bestellungen im Internet oder Anmeldungen bei Plattformen. Ebenso kritisiert Aufrecht die erneute Abstimmung scharf, da die Schweizer Stimmbevölkerung bereits einmal über die E-ID abgestimmt hat, mit einem deutlichen Nein.
Steuer für Zweitliegenschaften
Zur zweiten Vorlage, dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert) legte Aufrecht Thurgau ein Ja fest mit der Ablehnung von neuen Steuern. Aus diesem Grund kritisiert die politische Bewegung auch diese verschachtelte Abstimmung. Aufrecht Thurgau sei eindeutig für die Abschaffung des Eigenmietwertes, da dieser eine fiktive Steuer sei und zeitgleich möchte man nicht eine neue Steuer einführen. Wegen der höheren Gewichtung durch die Abschaffung des Eigenmietwertes gegenüber einer neuen Steuer auf Zweitwohnungen empfiehlt Aufrecht Thurgau ein Ja.
Ein Nein zum Ruhetaggesetz
Zur dritten Vorlage, der Totalrevision des Ruhetaggesetzes (Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen) kommt ein Nein – auch wenn die Freiheit des Einzelnen bei Aufrecht Thurgau einen sehr hohen Stellenwert habe. Einschränkungen werden kritisch betrachtet, höher gewichtet wird der Erhalt von Tradition und einem gewissen Stück Kultur in diesem Bereich.