Ich setze mich mit Überzeugung für das neue Ruhetagsgesetz ein. Es ist höchste Zeit, ein Gesetz aus dem Jahr 1989 den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Die Zahl der hohen Feiertage und deren Bedeutung bleiben gleich. Gleichzeitig wird Raum für gesellschaftliches Leben geschaffen. Was heute verboten ist, soll künftig unter klaren Bedingungen möglich sein: Veranstaltungen mit höchstens 500 Personen in Innenräumen – kein Lärm, kein Jahrmarkt, keine Partyflut. Sondern zum Beispiel ein Kino- oder Theaterbesuch mit der Familie. Das stärkt unsere lokale Kulturszene und das Gewerbe. Heute verliert der Thurgau an diesen Tagen Wertschöpfung an andere Kantone oder gar ins Ausland.
Respektvolles Miteinander
Warum soll eine Familie für einen Kinofilm nach St. Gallen oder Konstanz fahren müssen – obwohl das lokale Kino bereit wäre? Auch die Gemeinden gewinnen: Sie erhalten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Dieses Gesetz ist kein Angriff auf die hohen Feiertage – sondern Ausdruck eines respektvollen Miteinanders in einer vielfältigen Gesellschaft. Die Revision ist massvoll, moderat, freiheitlich und hat sich seit vielen Jahren in anderen Kantonen bewährt, ohne die Feiertagsruhe aufzugeben. Darum: Ja zum neuen Ruhetagsgesetz am 28. September.