Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Kemmental
11.08.2021
24.08.2021 17:03 Uhr

Ablagerungen an Gewässern

Das Deponieren von Siedlungsabfall, Gartenabfällen, Strauchschnittgut, Kompost, Holz, Erdmaterialien und Kies ist verboten. Bild: Gemeinde Kemmental
Das Gewässernetz in der Gemeinde Kemmental umfasst 48 Bäche und Seitenarme, damit rund 49 Kilometer offene und 21 Kilometer eingedolte Gewässerläufe. Der Gemeinderat macht in diesem Artikel auf die Zuständigkeiten von Unterhalt und Pflege aufmerksam. Von Waldeigentümern braucht es eine sorgfältige und vorausschauende Waldpflege.

Die Gemeinde Kemmenteil macht die Bevölkerung auf Umwelt- und Gewässerschutz aufmerksam. Bäche transportieren Sand, Geröll, Schwemmholz und anderes talabwärts. Leider führen sie auch manchmal Hochwasser. Die Schäden der Hochwasser, aber auch deren Ausmass, haben in den letzten Jahrzehnten tendenziell zugenommen, teilt die Gemeinde Kemmental mit. Einerseits spielen bei dieser Zunahme klimatische Aspekte eine Rolle, andererseits gebe es weitere Beeinflussungen des natürlichen Wasserhaushalts durch den Zivilisationsdruck: Gewässer haben nicht mehr genügend Raum, um sich auszubreiten, und durch die Drainagen und die Entwässerung versiegelter Flächen erhalten sie auch schneller mehr Wasser.

Den Fliessgewässern kommen unterschiedliche Aufgaben im Naturhaushalt zu. Sie nehmen Hochwasser auf und leiten sie ab. Sie speisen das Grundwasser und sind Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Sie vernetzen Lebensräume und sind Landschaftselemente, die dem Menschen zur Erholung dienen.

Zuständigkeiten Gemeinde und Kanton

Das Gewässernetz in der Gemeinde Kemmental umfasst 48 Bäche und Seitenarme, damit rund 49 Kilometer offene und 21 Kilometer eingedolte Gewässerläufe. Die Ufergehölze entlang der Bäche und Weiher erfüllen wichtige Aufgaben im Hinblick auf deren Gliederung, die ökologische Vernetzung und den Erosions- und Windschutz. Sie vereinen eine Vielzahl besonderer Funktionen. Ufergehölze gelten daher im Thurgau gestützt auf Paragraph 2 Abs. 2 des Waldgesetzes ausdrücklich als Wald im Rechtssinn, selbst wenn sie nur ein- oder zweireihig ausgebildet sind.

Die Pflege von Bachsohlen erfolgt durch die Gemeinde. Waldflächen im Hochwasserprofil des Gewässers und angrenzend bis eine Baumlänge (30 Meter) fallen in die Zuständigkeit des Forstamtes (Anzeichnung, Ausführung / Überwachung und Kontrolle durch den Forstdienst).

Grundeigentümer in der Verantwortung 

Die Waldflächen ausserhalb dieses Bereiches fallen in die Zuständigkeit der Grundeigentümer. Ebenfalls ist das Mähen der Bachböschungen Sache der Grundeigentümer.

Ein regelmässiger Gehölzschnitt und das Mähen dienen der Stabilisierung der Uferböschung und verhindern das Entstehen überalterter Bestände. Ausserdem werden Wege offengehalten und die Abflusskapazität des Fliessgewässers bleibt erhalten. Alle zwei bis drei Jahre und speziell nach Unwettern und Hochwasserereignissen sollten die entsprechenden Waldabschnitte überprüft werden.

Forstliche Eingriffe in Ufergehölze sind beitragsberechtigt.

Die Gemeinde Kemmental orientiert weiter, dass das Deponieren von Siedlungsabfall, Gartenabfällen, Strauchschnittgut, Kompost, Holz, Erdmaterialien, Kies und dergleichen verboten ist. Durch Ablagerungen im Uferbereich wird einerseits die Ufervegetation geschädigt und anderseits kann im Hochwasserprofil abgelagertes Material weggeschwemmt werden. Die Folge wären Hemmnisse für den Abfluss an anderer Stelle und dies kann folgenschwere Auswirkungen haben. Dies gilt es zu verhindern.

 

Redaktion K24