Die Kosten für die Entsorgung der Abfälle tragen die Verursacher. So verlangt es das Schweizer Umweltschutzgesetz. Die Gemeinden und Städte finanzieren die gesamte Entsorgung der Siedlungsabfälle und alle damit verbundenen Kosten durch Gebühren. Damit werden das Verursacherprinzip und die Bestimmungen aus dem Umweltschutzgesetz vollständig eingehalten.
Auf Kreuzlingen bezogen sei die Situation etwas differenzierter zu betrachten, sagt Schulthess. Er zieht Vergleiche. In den Sackgebühren ist die Entsorgungsgrundgebühr enthalten. Die Bauverwaltung versendet an Wohneigentümer Rechnungen für die städtische Abfall-Entsorgungsgebühr.
Postulat zur Abschaffung der Entsorgungsgebühr
Abfallentsorgung gehört zu den städtischen Kernaufgaben, hält Gemeinderat Georg Schulthess in seinem Postulat an den Kreuzlinger Stadtrat fest. An der Gemeinderatssitzung vom 13. Juni stellt er seine Begründung vor. Es brauche eine Anpassung im Umweltschutzgesetz mit der Abschaffung der Entsorgungsgrundgebühr. Ein Grund ist, dass die Abfallmenge mit der Einführung der Sackgebühren stark abgenommen habe und somit den Aufwand für die Stadt Kreuzlingen entsprechend reduziert.
Mit dem RAZ-Entsorgungshof entsorgen viele Kreuzlinger ihren Abfall selbständig. Dieser Entlastung für die Stadt könnte die Stadt mit dem Verzicht auf Entsorgungsgebühr entgegengekommen, findet Gemeinderat Georg Schulthess. Zu den fortschrittlichen Städten, die es bereits umsetzen zählen Basel, Zug und Genf.
Wer soll das bezahlen?
Gemeinderat Georg Schulthess spricht von einer doppelten Belastung für die Kreuzlinger Hauseigentümer. Mit der Einführung der Sackgebühren in Kreuzlingen wurde das System von einer Gebührenerhebung pro Wohnung oder Geschäftsliegenschaft auf eine solche im Verursacherprinzip mit Sackgebühren umgestellt. Wie Schulthess festhält, mit dem Versprechen, es wäre das alleinige Entgelt für die Abfallentsorgung.
Dabei beruft sich der Gemeinderat auf eine Analyse der Gebührenpraxis in der Abfallwirtschaft von 2015 (Ecoplan). Diese beschreibt, dass nach der Einführung der Sackgebühr in der Deutschschweiz die deponierte Abfallmenge auf rund 350 Kilo pro Kopf reduziert wurde. Dieses Niveau konnte gehalten werden. Die stofflich verwerteten Abfallmengen hingegen stiegen markant auf 360 Kilo an. Dieselbe Analyse ergebe die kommunale Abfallentsorgung mit einer Berechnung von 129 Franken pro Einwohner. Dieser Betrag sei durch Gebührensäcke mehr als gedeckt, argumentiert Schulthess weiter. Zudem weise die KVA Weinfelden hohe Erträge mit der Energieproduktion aus, welche im aktuellen Energiepreisumfeld noch höher als in den letzten Jahren abgegolten werden. Auch davon sollte die Kreuzlinger Bevölkerung profitieren.
Schulthess hält dem Stadtrat einige Vorschläge zur Finanzierung dieser Streichung bereit. Einerseits nennt er einige Budgetposten, möglich wäre auch ein Anteil der Sackgebühren der KVA Thurgau zu beantragen, weil so Schulthess' Begründung: «Diese mehr als kostendeckend sind.»